1. Allgemeines
Die Bestimmung des Ortes einer Lieferung ist ausschlaggebend dafür, ob die Lieferung dem österreichischen Umsatzsteuerrecht unterliegt oder nicht. Die Bestimmung des Zeitpunkts einer Lieferung ist beim Vorsteuerabzug sowie bei der Sollbesteuerung für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich.Zur Bestimmung des Lieferortes unterscheidet das UStG 1994 folgende Fälle:

