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§ 3 Abs 3 (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Caganek/Kolacny32. LfgDezember 2011

Kommissionsgeschäft (Abs 3)

1. Allgemeines

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Ein Unternehmer tritt in der Regel im eigenen Namen auf (Eigenhändler). Er kann aber auch im fremden Namen (d. h. im Namen eines anderen Unternehmens, als dessen Stellvertreter) auftreten. Dies ist unabhängig davon, ob er das unternehmerische Risiko aus diesem Handeln trägt. Entscheidend ist sein Auftreten nach außen.

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