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§ 3 Abs 2 ab 1. 1. 2004 (Schwab)

Schwab62. LfgJänner 2020

Der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch (Entnahme) – (§ 3 Abs 2 ab 1. 1. 2004)

 

§ 3  Zu § 3 Abs 2 vor dem 1. 1. 2004 siehe Anm 13.

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