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zu Anhang IV EuGVO (Burgstaller/Neumayr)

Burgstaller/Neumayr2. LfgOktober 2002

ANHANG IV

Nach Artikel 44 können folgende Rechtsbehelfe eingelegt werden:

in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden: die Kassationsbeschwerde,in Deutschland: die Rechtsbeschwerde,

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