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zu Anhang II EuGVO (Burgstaller/Neumayr)

Burgstaller/Neumayr2. LfgOktober 2002

ANHANG II 

Anträge nach Artikel 39 sind bei folgenden Gerichten oder sonst befugten Stellen einzubringen:

in Belgien beim tribunal de première instance oder bei der rechtbank van eerste aanleg oder beim erstinstanzlichen Gericht;in Deutschland:

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