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zu Art 26 HUntÜ (Hueber)

Hueber1. AuflOktober 2022

Auf Anträge auf Anerkennung einer Entscheidung findet dieses Kapitel mit Ausnahme des Erfordernisses der Vollstreckbarkeit, das durch das Erfordernis der Wirksamkeit der Entscheidung im Ursprungsstaat ersetzt wird, entsprechend Anwendung.

IdF ABl L 2011/192, 51.

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