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Art 4 EuMahnVO (Denk)

Denk1. AuflJuli 2022

Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.

Materialien

IdF ABl L 2006/399, 1.

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