§ 467 Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 4,50 Euro und für die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 20 Euro.§ 467 Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 4,50 Euro und für die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 20 Euro.