§ 465 Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro,die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro und§ 465 Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
die Einführung eines einstweiligen Verwalters 20 Euro,die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 20 Euro und