§ 464 Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 20 Euro.
[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]
§ 464 Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 20 Euro.
[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]