vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 461 EO (Zirngast)

Zirngast35. LfgJuni 2022

§ 461 Für die Aufnahme jedes Vermögensverzeichnisses, insbesondere auch einer Kontoangabe nach § 424 Abs. 3, beträgt die Vergütung 2 Euro.

[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte