§ 449 Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder wegen einer infolge der Anfechtung wieder auflebenden Forderung kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.
[Eingefügt mit GREx 2021, BGBl I 2021/86]
§ 449 Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder wegen einer infolge der Anfechtung wieder auflebenden Forderung kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.
[Eingefügt mit GREx 2021, BGBl I 2021/86]