vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 272 EO (Mini)

Mini35. LfgJuni 2022

§ 272 (1) Den Versteigerungstermin bestimmt

der zur Durchführung einer Versteigerung bestellte Versteigerer,der Leiter der Auktionshalle bei der Versteigerung in einer Auktionshalle oder

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte