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zu § 242 EO (Markowetz)

Markowetz34. LfgMärz 2022

§ 242 (1) Dem Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung sind eine Abschrift aus dem Bergbuch und die Verleihungsurkunde sowie Angaben zu allfälligen Hilfsbaukonzessionen und Revierstollenkonzession anzuschließen.

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