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zu § 19 TNG 2011 (Jesser-Huß)

Jesser-Huß5. AuflOktober 2021

8. Abschnitt
Schlussbestimmungen

 

§ 19. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 23. Februar 2011 in Kraft. Es ist auf Teilzeitnutzungs-, Nutzungsvergünstigungs-, Tauschsystem- und Vermittlungsverträge anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

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