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zu § 11 TNG 2011 (Jesser-Huß)

Jesser-Huß5. AuflOktober 2021

§ 11. Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff vom Vertrag zurück, so dürfen ihm keine Kosten auferlegt werden. Wurde vor dem Rücktritt bereits eine Leistung an ihn erbracht, so muss er dafür kein Entgelt entrichten.

Rücktritt

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