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zu § 7 TNG 2011 (Jesser-Huß)

Jesser-Huß5. AuflOktober 2021

§ 7. (1) Das Vertragsdokument ist nach Wahl des Verbrauchers

in der Sprache oder einer der Sprachen jenes Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oderin der Sprache oder einer der Sprachen jenes Mitgliedstaats, dem der Verbraucher angehört, abzufassen, sofern es sich jeweils um eine Amtssprache der Europäischen Union handelt.

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