§ 7. (1) Das Vertragsdokument ist nach Wahl des Verbrauchers
in der Sprache oder einer der Sprachen jenes Mitgliedstaats, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oderin der Sprache oder einer der Sprachen jenes Mitgliedstaats, dem der Verbraucher angehört, abzufassen, sofern es sich jeweils um eine Amtssprache der Europäischen Union handelt.