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ABGB: Praxiskommentar, Schwimann/Kodek
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zu § 1096 ABGB (Pesek)
Pesek
5. Aufl
Juli 2021
Wechselseitige Rechte:
1. In Hinsicht auf Überlassung, Erhaltung, Benützung;
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§ 1096 ABGB