Art 56. Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware festgesetzt, so bestimmt er sich im Zweifel nach dem Nettogewicht.
Die Vorschrift enthält eine Regel zur Bestimmung des Preises, wenn dieser sich nach dem Gewicht der Ware richtet: Im Zweifel entscheidet demnach das Nettogewicht. Tara, also das Gewicht der Verpackung der Ware, wird nicht berücksichtigt.Seite 1046