vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1293 ABGB (Wagner)

Wagner4. AuflMärz 2016

§ 1293. Schade heißt jeder Nachteil, welcher jemanden an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist. Davon unterscheidet sich der Entgang des Gewinnes, den jemand nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten hat.

Lit: Hans Albrecht Fischer, Der Schaden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich (1903); Bydlinski, Probleme der Schadensverursachung (1964) 24; Larenz, Der Vermögensbegriff im Schadensersatzrecht, FS Nipperdey I (1965) 489; Mertens, Der Begriff des Vermögensschadens im Bürgerlichen Recht (1967); Grunsky, Aktuelle Probleme zum Begriff des Vermögensschadens (1968); Hagen, Fort- oder Fehlentwicklung des Schadensbegriffes? JuS 1969, 61; Keuk, Vermögensschaden und Interesse (1972); Honsell, Zur Kritik des Interessebegriffes, JuS 1973, 69; Zeuner, Gedanken zum Schadensproblem, GS Dietz (1973) 99; Stoll, Begriff und Grenzen des Vermögensschadens (1973); Koziol I3 Rz 2/1; Honsell/Harrer, Entwicklungstendenzen im Schadensersatzrecht, JuS 1985, 161; Keller/Gabi-Bolliger, Das Schweizerische Schuldrecht II Haftpflichtrecht (1985); Ehrenzweig/Mayrhofer, Das Recht der Schuldverhältnisse II/1, 247; Hermann Lange, Neuere Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht, WM 1990 Nr 7, 3; Honsell/Harrer, Schaden und Schadensberechnung, JuS 1991, 441; Stoll, Haftungsfolgen im bürgerlichen Recht (1993); Linder, Zum Schaden des Alleingesellschafters bei Ausschluss des Bilanzgewinns von der Verteilung, ZFR 2007/113; Pranies-Kastner, Behinderung und Schadenersatz, imago hominis 14 (2007) 253; Marboe, Die Berechnung von Entschädigung und Schadenersatz in der internationalen Rechtsprechung (2009); Kodek/Pfeffer, Der objektive Rest- und Minderwert von beschädigten Kraftfahrzeugen, RZ 2009, 254; Schauer, Zum Schadensbegriff bei der Haftung der Organe im Gesellschaftsrecht, FS Günter H. Roth (2011) 687; Bydlinski M., Zum Schadenersatz bei volatilen Vermögenswerten, JBl 2011, 681; Graf, Was ist der Schaden des geschädigten Anlegers? ecolex 2011, 391; Wilhelm, Der unbekannte objektive Schaden: Zur Berechnung des Anlegerschadens, ecolex 2011, 891; Windisch-Graetz, Haftung des Arbeitgebers für den Pensionsschaden durch unterkollektivvertragliche Entlohnung, ecolex 2011/106; Friedl/Graf/Wilhelm, Naturalrestitution wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Bauherrenmodell, ecolex 2012/128; Friedl/Wilhelm, Schädigung durch Vermögensverwalter – welches Interesse wird ersetzt? ecolex 2012/85; Karner/Koziol, Der Ersatz von Mangelfolgeschäden in Veräußerungsketten von Unternehmern, JBl 2012, 141; Kietaibl, Schadenseintritt, Verjährung und Mitverantwortung des Dienstnehmers beim Pensionsschaden wegen unterkollektivvertraglicher Entlohnung, DRdA 2012/19; Kodek, Ausgewählte Fragen der Schadenshöhe bei Anlegerschäden, ÖBA 2012, 11; Schörghofer, Lohnsteuerschaden; ungerechtfertigte Entlassung, ZASB 2012/121; Wilhelm, Kartellverbot, kartellierte Preise: Schadenersatz, und wenn ja wie viele? ecolex 2012, 105; Honsell/Isenring/Kessler, Schweizerisches Haftpflichtrecht5 (2013) 9; Kötz/Wagner, Deliktsrecht12 (2013) 265; Koziol, Beeinträchtigungen des Eigentümers ohne Beschädigung oder Entziehung der Sache: Eigentumsverletzung oder reiner Vermögensschaden?, in Perner (Hrsg), FS Attila Fenyves (2013) 241; Gerhartl, Lohnfortzahlungsschaden für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, PV-Info 3/2013, 17; Graf, Verjährungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten mit Tilgungsträgern, ÖJZ 2013/62; Riedler, Anlegerschäden – Allgemeines Marktrisiko, hypothetische Alternativveranlagung und Beweislastfragen, ÖJZ 2013/90; Schopper, Haftung für Veranlagungsentscheidungen bei Portfolioverwaltung auf Einzelkundenbasis, ÖBA 2013, 17; Zwick, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler: Rechtsgrundlagen, Anbieter, Leistungsvergleich (2014); Trenker, „Reflexvorteil“ und „Reflexschaden“ im Gesellschaftsrecht, GesRZ 2014, 10.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte