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§ 924 ABGB (Ofner)

Ofner5. AuflFebruar 2021

§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.11Art 3 RL (1) Der Verkäufer haftet dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsgutes besteht. Art 5 RL (3) Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar werden, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Gutes oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar (RL 1999/44/EG ).

Eingeführt durch GewRÄG 2001 (BGBl I 2001/48) mit Wirkung ab 1. 1. 2002; anzuwenden auf Verträge, die nach dem 31. 12. 2001 geschlossen worden sind (Art IV GewRÄG 2001).

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