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zu § 106 EheG

Teschner4. AuflNovember 2011

aufgehoben. Außer Kraft getreten zufolge des G StGBl 1945/31 (G vom 26.6.1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes).

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