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ABGB: Praxiskommentar, Schwimann/Kodek
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zu § 103 EheG
Teschner
4. Aufl
November 2011
aufgehoben (durch das BG BGBl 1977/403 - KindRÄG).
Teschner
in
Schwimann/Kodek
(Hrsg), ABGB Praxiskommentar
4
(2011) zu § 103 EheG Rz 1
1
Die Bestimmung diente ursprünglich der
authentischen Interpretation
des Begriffes
„Sorgeberechtiger“
(§ 3); siehe auch Bemerkungen zu § 102.
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§ 103 EheG