vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 1 zur Oö. Betriebstypenverordnung 2016 (Leitl-Staudinger/Pabel)

Leitl-Staudinger/Pabel2. AuflJuni 2024

LGBl. Nr. 27/2016 idF LGBl. Nr. 59/2020 – ausgegeben am 28. April 2016

Folgende Betriebe oder Betriebsteile gemäß § 21 Abs. 2a Oö. ROG 1994 sind auf Grund ihrer Betriebstype in den Widmungskategorien gemischtes Baugebiet (M), Betriebsbaugebiet (B) und Industriegebiet (I) jedenfalls zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!