vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÜB zur Nov LGBl Nr 14/2024 - Artikel IV (Steiner)

Steiner2. AuflJuni 2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Art I Z 11, 12, 13, 16 und 17 (§ 40a, § 41 Abs 3 Z 7a und 8 sowie § 57 Abs 1 Z 6a und 14 Oö. Bauordnung 1994) gilt auch für Gebäude, für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes eine baubehördliche Bewilligung vorliegt, bei denen das Fundament aber noch nicht hergestellt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!