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§ 25a Oö. BauO 1994 (Mittendorfer)

Mittendorfer2. AuflJuni 2024

Anzeigeverfahren

 

(1) Die Baubehörde hat innerhalb von acht Wochen ab Einlangen der vollständigen und ordnungsgemäß belegten Bauanzeige die Ausführung des Bauvorhabens zu untersagen, wenn

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