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§ 25 Oö. BauO 1994 (Mittendorfer)

Mittendorfer2. AuflJuni 2024

Sonstige anzeigepflichtige Bauvorhaben

 

(1) Weiters sind folgende Bauvorhaben der Baubehörde vor Beginn der Bauausführung anzuzeigen (Bauanzeige), soweit die §§ 24a und 26 nichts anderes bestimmen:

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