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§ 27 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

(1) In Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen dürfen keine Arten von Wildtieren [sowie Kamele (Camelidae) und Büffel]88Einschub tritt am 1.7.2026 in Kraft. gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.

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