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§ 70 EEffG (Brandstätter/Ploiner)

Brandstätter/Ploiner1. AuflJuli 2024

(1) Die E-Control hat jährlich insbesondere zu berichten

über die gesamtstaatlichen Energieeffizienzziele gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 und 2 und Abs. 2 wie folgt:inwieweit die Ziele für das vorangehende Kalenderjahr eingehalten wurden; die Nichteinhaltung von Zielen ist umfassend darzustellen;

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