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§ 45 EEffG (Weichsel-Goby)

Weichsel-Goby1. AuflJuli 2024

(1) Die E-Control hat eine aktuelle elektronische Liste jener Energieauditorinnen und Energieauditoren sowie Energieberaterinnen und Energieberater, die die Anforderungen an die fachliche Qualifizierung und Requalifizierung gemäß § 44 erfüllen und dies gemäß § 66 Abs. 1 oder 3 ordnungsgemäß mitgeteilt haben, zum Zweck der Offenlegung der eingetragenen Informationen zu führen.

(2) Die elektronische Liste hat folgende Angaben zu enthalten:

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