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Artikel 74 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Abschnitt 3
Durchsetzung

 

(1) Die Verordnung (EU) 2019/1020 2 gilt für KI-Systeme, die unter die vorliegende Verordnung fallen.3,4 Für die Zwecke einer wirksamen Durchsetzung der vorliegenden Verordnung gilt Folgendes:

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