Kapitel IV
Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
(1) Die Anbieter3 stellen sicher, dass KI-Systeme4, die für die direkte Interaktion5 mit natürlichen Personen bestimmt6 sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen7