Weist eine Konformitätsbewertungsstelle2 nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen3, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden4, oder Teile dieser Normen erfüllt, so wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen des Artikels 31, soweit diese von den geltenden harmonisierten Normen erfasst werden, erfüllt.
