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Artikel 17 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Qualitätsmanagementsystem

(1) Anbieter2 von Hochrisiko-KI-Systemen richten ein Qualitätsmanagementsystem ein, das die Einhaltung dieser Verordnung gewährleistet. Dieses System wird systematisch und ordnungsgemäß in Form schriftlicher Regeln, Verfahren und Anweisungen dokumentiert3 und umfasst mindestens folgende Aspekte:4

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