(1) Hochrisiko-KI-Systeme werden so konzipiert und entwickelt, dass ihr Betrieb hinreichend transparent ist, damit die Betreiber2 die Ausgaben eines Systems angemessen interpretieren und verwenden können.3 Die Transparenz wird auf eine geeignete Art und in einem angemessenen Maß gewährleistet, damit die Anbieter4 und Betreiber ihre in Abschnitt 3 festgelegten einschlägigen Pflichten erfüllen können.5,6
