vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 12 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

(1) Die Technik der Hochrisiko-KI-Systeme muss die automatische Aufzeichnung von Ereignissen2 (im Folgenden „Protokollierung“) während des Lebenszyklus des Systems ermöglichen.3,4

(2) Zur Gewährleistung, dass das Funktionieren des Hochrisiko-KI-Systems in einem der Zweckbestimmung5 des Systems angemessenen Maße rückverfolgbar6 ist, ermöglichen die Protokollierungsfunktionen die Aufzeichnung von Ereignissen, die für Folgendes relevant sind:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte