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zu § 38 PfandBG (Wessely)

Wessely1. AuflOktober 2022

Meldung an die EBA

 

Die FMA hat der EBA alle gemäß den §§ 33 bis 35 verhängten verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen sowie sämtliche Rechtsmittel im Zusammenhang mit Sanktionen und die Ergebnisse der Rechtsmittelverfahren mitzuteilen.

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