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zu § 28 Staatsgrenzgesetz

Twaroch4. AuflOktober 2022

Abgrenzung gegen andere Rechtsvorschriften

 

Durch dieses Bundesgesetz werden das Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968, mit Ausnahme der §§ 5 und 25, das Zollgesetz 1955, BGBl. Nr. 129, und das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423, nicht berührt.

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