vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 38 LiegTeilG

Twaroch4. AuflOktober 2022

Soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften des Gesetzes vom 6. Februar 1869, RGBl. Nr. 18, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte