Wurde ein Einspruch rechtzeitig nicht erhoben, so ist hierüber auf Antrag eine Bestätigung unter Anführung der Aufgeforderten, die Einspruch nicht erhoben haben, auszustellen.
Wurde ein Einspruch rechtzeitig nicht erhoben, so ist hierüber auf Antrag eine Bestätigung unter Anführung der Aufgeforderten, die Einspruch nicht erhoben haben, auszustellen.
