Enthält eine Adressierung unten angeführte Elemente, so ist sie als rechtlich gültig anzusehen.
Straßennamen oder Straßennamen abgekürzt (gemäß § 1 Abs. 1 Z 3),daneben stehend die Orientierungsnummer oder die Orientierungsnummer abgekürzt (gemäß § 1 Abs. 1 Z 4) und die Adressdaten des Gebäudes oder die Adressdaten des Gebäudes abgekürzt (gemäß § 2 Z 1) zusammengezogen,