Für Gebäude sind im Adressregister die im § 9a Abs. 3 VermG festgelegten Angaben einzutragen. Bestandteile dieser Angaben sind die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Inhalte und Merkmale.
Für Gebäude sind im Adressregister die im § 9a Abs. 3 VermG festgelegten Angaben einzutragen. Bestandteile dieser Angaben sind die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Inhalte und Merkmale.
