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zu § 2 AdrRegV 2016

Twaroch4. AuflOktober 2022

Für Gebäude sind im Adressregister die im § 9a Abs. 3 VermG festgelegten Angaben einzutragen. Bestandteile dieser Angaben sind die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Inhalte und Merkmale.

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