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zu § 15a VermV 2016

Twaroch4. AuflOktober 2022

Sonderbestimmungen für Anbringen mit strukturierten Dokumenten

 

Für die Erstellung und Einbringung von strukturierten Dokumenten sind die §§ 8, 13 und 14 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzuwenden:

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