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zu § 49 VermG

Twaroch4. AuflOktober 2022

Abschnitt IX
Zivilrechtliche Bestimmungen

 

Ein auf die in der Natur ersichtlichen Grenzen eines Grundstückes gegründeter Anspruch kann demjenigen nicht entgegengesetzt werden, der ein Recht im Vertrauen auf die im Grenzkataster enthaltenen Grenzen erworben hat.

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