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zu § 37 VermG

Twaroch4. AuflOktober 2022

(1) Pläne im Sinne des § 35 haben zu enthalten

das Datum der Vermessung und der Planausfertigung,sofern die Vermessung länger als zwei Jahre zurückliegt, eine Erklärung, dass der dargestellte Grenzverlauf mit dem Naturstand übereinstimmt, wobei die Erklärung auch auf einer Beilage zum Plan erfolgen kann,

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