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zu § 17 VermG

Twaroch4. AuflOktober 2022

Die Umwandlung (§ 15 Abs. 1 Z 1) erfolgt

auf Antrag des Eigentümers gemäß § 18,auf Grund einer zu diesem Zwecke vorgenommenen Grenzvermessung (§ 34 Abs. 1),

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