Die Umwandlung (§ 15 Abs. 1 Z 1) erfolgt
auf Antrag des Eigentümers gemäß § 18,auf Grund einer zu diesem Zwecke vorgenommenen Grenzvermessung (§ 34 Abs. 1),Die Umwandlung (§ 15 Abs. 1 Z 1) erfolgt
auf Antrag des Eigentümers gemäß § 18,auf Grund einer zu diesem Zwecke vorgenommenen Grenzvermessung (§ 34 Abs. 1),