Nimmt der Rechtsanwalt die Mühewaltung eines ausländischen Rechtsanwaltes aus einem CCBE-Mitgliedsstaat in Anspruch, so gelten die CCBE-Standesregeln nach Maßgabe des 14. Teils dieser Richtlinie.
Inhaltsübersicht
Literatur
ÖRAK, Erläuterungen der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zu den Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015), AnwBl 2015, 606
