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zu § 23 RL-BA 2015 (Cernochova/Fink)

Cernochova/Fink1. AuflOktober 2022

Nimmt der Rechtsanwalt die Mühewaltung eines ausländischen Rechtsanwaltes aus einem CCBE-Mitgliedsstaat in Anspruch, so gelten die CCBE-Standesregeln nach Maßgabe des 14. Teils dieser Richtlinie.

Inhaltsübersicht

Literatur

ÖRAK, Erläuterungen der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zu den Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015), AnwBl 2015, 606

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