Der Rechtsanwalt hat ihn treffende berufliche und außerberufliche Verbindlichkeiten zu erfüllen; sachlich begründete Einwendungen gegen eine Forderung sind zulässig.
Inhaltsübersicht
Literatur
Engelhart , Neue Rechtsvorschriften und aktuelle Judikatur im Standes- und Disziplinarrecht 2010, in Heidinger/Zöchling-Jud (Hrsg), Jahrbuch Anwaltsrecht 2011 (2011), 19;
