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zu § 4 RL-BA 2015 (Csoklich)

Csoklich1. AuflOktober 2022

Der Rechtsanwalt hat ihn treffende berufliche und außerberufliche Verbindlichkeiten zu erfüllen; sachlich begründete Einwendungen gegen eine Forderung sind zulässig.

Inhaltsübersicht

Literatur

Engelhart , Neue Rechtsvorschriften und aktuelle Judikatur im Standes- und Disziplinarrecht 2010, in Heidinger/Zöchling-Jud (Hrsg), Jahrbuch Anwaltsrecht 2011 (2011), 19;

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