vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 4 StGG (Pöschl)

Pöschl5. LfgAugust 2002

Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung.

(entfallen)11Wegen Widerspruchs zu Art 119 Abs 2 B-VG idF BGBl 1920/1 (nunmehr Art 117 Abs 2 B-VG) gem Art 149 Abs 1 Einleitung B-VG (vgl auch § 1 ÜG 1920) nicht rezipiert.

Die Freiheit der Auswanderung ist von Staatswegen nur durch die Wehrpflicht beschränkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte