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zu Artikel 3 StGG (Kucsko-Stadlmayer)

Kucsko-Stadlmayer4. LfgJuni 2001

Die öffentlichen Ämter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.

Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.

RGBl 1867/142 (StenProtAH 4. GP AB 778; StenProtHH 4. GP AB 268).**Die zitierten Ausschussberichte sind allerdings knapp, wenig aussagekräftig und nehmen auf Art 3 StGG kaum Bezug. Eine Materialiensammlung zum StGG enthält: Die neue Gesetzgebung Oesterreichs. Erläutert aus den Reichsraths-Verhandlungen, Bd 1, 1868, 305 ff.

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